Fragesteller: Ist es im Tarāwīḥ-Gebet (als Vorbeter) besser den Koran vom Muṣḥaf oder vom Handy zu rezitieren? Und ist dies überhaupt erlaubt?
Moderator: Scheich, der Bruder fragt, ob es erlaubt ist, im Tarāwīḥ-Gebet mittels Muṣḥaf oder Smartphone zu beten, und was von beiden besser ist.
Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw: Möge Allah euch segnen. Wenn der Mensch den Koran nicht auswendig oder nicht richtig auswendig beherrscht, dann ist es für ihn erlaubt, aus dem Muṣḥaf zu lesen, sofern er sich nicht auf jeden Buchstaben und jedes (diakritische) Zeichen konzentrieren muss.[1] Schließlich befindet er sich im Gebet, also hat er sich zu konzentrieren bzw. über das Gelesene zu reflektieren (tadabbur) und demütig (khuschūʿ) zu sein. Die Mutter der Gläubigen, ʿĀʾischa , hatte einen Klienten (maulā), der mit ihr das Tarāwīḥ-Gebet verrichtete.[2] Er breitete den Muṣḥaf vor sich aus – zu jenen Zeiten hatten sie sehr große Exemplare – und wenn er sich zwischen den beiden Niederwerfungen befand, blätterte er um. Wenn er wieder im Gebet stand, las er die neuen zwei Seiten und blätterte dann wieder um, während er sich zwischen den beiden Niederwerfungen befand usw. Somit ist es erlaubt (im Tarāwīḥ-Gebet aus dem Muṣḥaf zu lesen). Das heutige Handy dagegen ist besser. Schließlich ist es praktischer bzw. es bereitet weniger Aufwand als das Umblättern eines Muṣḥaf.
[1] Das heißt, die Person muss den Koran flüssig lesen können.
[2] Sahih al-Buchārī, Kapitel 10, Abschnitt 54; ʿAbdur-Razzāq, Al-Muṣannaf, Band 2, Seiten 409 f., Hadithnr. 3868 ff., Edition: Dār al-Taʾṣīl; Abū Dāwūd, Kitāb al-maṣāḥif, Band 2, Seiten 656 ff., Hadithnr. 791 ff., Edition: Dār al-Baschāʾir al-Islāmīya; al-ʿAsqalānī, Fatḥ al-bārī bi-šarḥ ṣaḥīḥ al-buḫārī, Band 3, Seite 224, Edition: al-Risāla al-ʿĀlamīya; ders., Taġlīq at-taʿlīq ʿalā ṣaḥīḥ al-buḫārī, Band 2, Seite 290, Edition: Al-Maktab al-Islāmī, Dār ʿAmmār; Ibn Abī Schaiba, Al-Muṣannaf, Band 5, Seite 45, Hadithnr. 7408, Edition: Dār Kunūz Ischbīlyā.