Sh. Muhammad ad-Dadaw – Den Koran während der Periode lesen

Fragesteller: Darf die Menstruierende eine Koranübersetzung lesen? Darin befindet sich der gesamte Koran auf Arabisch verschriftlicht und eine Übersetzung, z.B. in holländischer Sprache.

Moderator: Hast du noch eine weitere Frage, Bruder Ismāʿīl?

Fragesteller: Das ist meine einzige Frage.

Moderator: Scheich, wie sieht es aus mit der Koranübersetzung für eine menstruierende Person?

Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw: Wenn die Übersetzung als ein vollständiger Muṣḥaf zu sehen ist, in gedruckter Form wie ein Muṣḥaf vorliegt, darf eine Frau während ihrer Menstruation nicht daraus lesen. Wenn jedoch die Übersetzung ein Korankommentar (tafsīr) ist, neben anderen Büchern platziert wird und nicht als ein vollständiger Muṣḥaf betrachtet wird, dann ist es ihr erlaubt, daraus zu lesen und den Koran vollständig zu rezitieren. Dies gilt auch, wenn sie ihn von einem Telefon, einem Tablet, einem mobilen Gerät oder einem Computer komplett rezitiert, da sie in diesem Fall keinen vollständigen Muṣḥaf berührt, sondern nur eine Seite anzeigt wird. Die Regel für diese einzelne Seite entspricht der Regel für einen Teil des Muṣḥaf, und es ist erlaubt, während der Menstruation daraus zu lesen.

Moderator: Wenn der Koran vollständig auf Arabisch, auf dem Smartphone vorhanden ist, ist es für sie erlaubt, sogar während ihrer Menstruation davon zu lesen, auch wenn sie ihn laut vorliest?

Dadaw: Selbstverständlich! Die Menstruierende ist nur vom Lesen des vollständigen Korans abgehalten worden. Teile davon oder das, was auf dem Mobiltelefon oder Computer ist, darf sie lesen und auch dann den gesamten Koran. Wenn sie den Koran auswendig beherrscht, ist es ihr erlaubt, ihn komplett zu rezitieren. Denn die Hindernisse, die ihr im Weg stehen, liegen nicht in ihrer Hand, im Gegensatz zu jemandem, der junub ist. Jener könnte nämlich zu jeder Zeit die Ganzkörperwaschung (ġusl) vollziehen. Daher ist es ihm nicht erlaubt, zu lesen, es sei denn, um Zuflucht zu nehmen. Es ist ihm auch nicht gestattet, einen Juzʾ oder den gesamten Koran zu lesen. Bei der menstruierenden Person dagegen liegt das Hindernis nicht in ihrer Hand, da sie erst ġusl vollziehen kann, wenn sie wieder rein geworden ist. Folglich besteht die Sorge, sie etwas vom Koran vergisst. Somit ist es ihr erlaubt, aus dem Gedächtnis zu lesen, einschließlich des Lesens des gesamten Korans

Moderator: Darf sie den Koran laut rezitieren, um die Belohnung zu erhalten?

Dadaw: Ja.

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