Ischa-Gebet spät verrichten | Sh. Muhammad ad-Dadaw

Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw: Bezüglich der Verspätung des ʿIschāʾ-Gebets sind viele Gelehrte der Ansicht, dass es besser ist, als das Gebet zu seiner Zeit zu verrichten. Dies ist die Rechtsschule der Bewohner von Medina, also das Verspäten, sobald die erste Dämmerung verschwindet, ist erwünscht. Dies ist auch grundsätzlich die Rechtsschule von Imam Mālik. Das Gebet jedoch bis zur Mitte der Nacht zu verspäten, ist nicht angebracht, es sei denn, man ist mit etwas Wichtigem beschäftigt. Es werden diesbezüglich zwei Hadithe vom Propheten ﷺ überliefert. Im ersten Hadith hatte er das ʿIschāʾ-Gebet verzögert. Da rief ihn ʿUmar (b. al-Khaṭṭāb): „O Gesandter Allahs! Frauen und Kinder sind bereits schlafen gegangen.“ So ging er und betete. Dann sagte er: „Ich wusste, dass nur ihr auf das Gebet gewartet habt.“


Anmerkung: Der vollständige Hadith lautet: ʿAura b. al-Zubair überlieferte von ʿĀʾischa, dass sie sagte:

 عْتَمَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ بِالْعِشَاءِ حَتَّى نَادَاهُ عُمَرُ الصَّلاَةَ، نَامَ النِّسَاءُ وَالصِّبْيَانُ‏.‏ فَخَرَجَ فَقَالَ‏ “‏ مَا يَنْتَظِرُهَا أَحَدٌ مِنْ أَهْلِ الأَرْضِ غَيْرُكُمْ ‏”‏‏.‏ قَالَ وَلاَ يُصَلَّى يَوْمَئِذٍ إِلاَّ بِالْمَدِينَةِ، وَكَانُوا يُصَلُّونَ فِيمَا بَيْنَ أَنْ يَغِيبَ الشَّفَقُ إِلَى ثُلُثِ اللَّيْلِ الأَوَّلِ

„Der Gesandte Allahs ﷺ verzögerte das ʿIschāʾ-Gebet, bis ʿUmar b. al-Khaṭṭāb ihn rief: ‚Die Frauen und Kinder sind schlafen gegangen.‘ Sodann kam er (ﷺ) und sagte: ‚Ihr seid die einzigen, die auf das Gebet (so lange) warten.‘ (ʿAura sagte) Es wurde zu der Zeit nur in Medina verrichtet. Sie würden bis zur ersten Dämmerung bis zum ersten Drittel der Nacht warten (ehe sie das Gebet verrichteten).“[1]


Im zweiten Hadith hatte er (ﷺ) das ʿIschāʾ-Gebet hinausgezögert, bis ein wesentlicher Teil der Nacht vorüber war. Sodann kam er (ﷺ), während sie in der Moschee auf ihn warteten, und fand sie in einem schläfrigen Zustand vor. Er (ﷺ) sagte: „Wäre es keine Erschwernis für meine Umma, so würde ich ihnen befehlen, das (ʿIschāʾ-)Gebet zu dieser Zeit zu verrichten.“[2]

Wenn man also die Nacht aufbleibt bzw. nicht schlafen geht vor Verrichtung des (ʿIschāʾ-)Gebets, so ist dies unproblematisch. ʿUmar (b. al-Khaṭṭāb) verfasste ein Sendeschreiben („Die Zeiten des Gebets“) an Abū Mūsā al-Aschʿarī, in dem er sagte:

وَأَخِّرِ الْعِشَاءَ مَا لَمْ تَنَمْ…فَمَنْ نَامَ فَلاَ نَامَتْ عَيْنُهُ فَمَنْ نَامَ فَلاَ نَامَتْ عَيْنُهُ فَمَنْ نَامَ فَلاَ نَامَتْ عَيْنُهُ…

„Und verspäte das ʿIschāʾ-Gebet, solange du nicht schlafen gehst…denn wer schlafen geht, der möge keinen Schlaf finden, wer schlafen geht, der möge keinen Schlaf finden, wer schlafen geht, der möge keinen Schlaf finden…“


Kurze Erklärung des Hadith:

Der malikitische Gelehrte Muḥammad al-Zurqānī (1645–1710) sagte in seinem „Kommentar (Scharḥ) zu Muwaṭṭaʾ Imam Mālik“:

„Er (ʿUmar b. al-Khaṭṭāb) erwähnte ‚Wer schläft, möge keinen Schlaf finden‘ explizit dreimal, da der Gesandte Allahs ﷺ das Schlafen vor dem ʿIschāʾ-Gebet zurückgewiesen hat, als er sagte: ‚Wer vor dem ʿIschāʾ-Gebet schlafen geht, möge keine Ruhe finden.‘ Dies ist bei „Musnad al-Bazzār“ von ʿĀʾischa überliefert.

Des Weiteren wird in beiden Sahih-Werken von Barza überliefert, dass es dem Propheten ﷺ verhasst war, vor dem ʿIschāʾ-Gebet schlafen zu gehen oder nach diesem Gebet sich zu unterhalten.[3]

Al-Tirmiḏī kommentierte: ‚Den meisten Gelehrten war es verhasst (makrūh), dass man vor dem ʿIschāʾ-Gebet schlafen ging. Andere sahen es als legitim bzw. erlaubt an und andere wiederum nur erlaubt an Ramadan (ansonsten makrūh).‘“[4]


Der Hadith ist auch in „Muwaṭṭaʾ Imam Mālik“[5] und anderen Werken[6] überliefert worden. Es war eigentlich ein Sendeschreiben bzw. Werk von ʿUmar an seine Bediensteten, jedoch überlieferte es Abū Mūsā, da er ein Betreuer dieser war.

[1] Sahih al-Buchārī, Kapitel 9, Hadithnr. 569, Kapitel 10, Hadithnr. 864; Sunan al-Nasāʾī, Kapitel 6, Hadithnr. 535.

[2] In leicht unterschiedlichen Wortlauten: Sahih al-Buchārī, Kapitel 9, Hadithnr. 570 f.; Kapitel 94, Hadithnr. 7239; Sahih Muslim, Kapitel 5, Hadithnr. 639, 642; Sunan Abī Dāwūd, Kapitel 2, Hadithnr. 420; Jāmiʿ al-Tirmiḏī, Kapitel 2, Hadithnr. 167; Sunan an-Nasāʾī, Kapitel 6, Hadithnr. 531 f., 534, 536 f.; Sunan Ibn Mājah, Kapitel 2, Hadithnr. 690.

[3] Sahih al-Buchārī, Kapitel 9, Hadithnr. 568; Sahih Muslim, Kapitel 5, Hadithnr. 647.

[4] Al-Zurqānī, Šarḥ az-zurqānī ʿalā muwattaʾ imām mālik, Band 1, Seite 37, Edition: Dār al-Hadith.

[5] Muwattaʾ Imam Mālik, Kapitel 1, Hadithnr. 6 f.

[6] Al-Baihaqī, Al-Sunan al-kubrā, Band 1, Seite 654, Hadithnr. 2096, Edition: Dār al-Kutub al-ʿIlmīya;
Ibn al-Munḏir, Al-Ausaṭ fī as-sunan wa al-iǧmāʿ wa al-iḫtilāf, Band 2, Seite 372, Hadithnr. 1041, Edition: Dār Ṭaiyiba.

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