Erste Reihe im Gebet reservieren | Sh. Muhammad ad-Dadaw

Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw:

Was die Frage betrifft, einen Platz in der ersten oder einer anderen Reihe zu reservieren, so ist dies möglich, wenn er an diesem Platz beten wird und ihn nicht etwa reserviert, um ihn dann leer bzw. unbesetzt zu lassen. Dies gehört zu den legitimen Angelegenheiten. Es wird überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:

إِذَا قَامَ أحَدُكُمْ منْ مَجْلِسِهِ ثُمَّ رَجَعَ إِلَيْهِ فَهُوَ أَحَقُّ بِهِ

„Wer von seinem Platz aufsteht[1] und zu diesem zurückkehrt, so hat er ein Vorrecht auf diesen.“[2]

Imam al-Nawawī sagte in seiner Erklärung zu Sahih Muslim in Bezug auf diesen Hadith, dass dies gilt, wenn er etwas (am Platz) zurücklegt und zwar beabsichtigend zurückzukehren, etwa eine Gebetskette, einen Turban oder einen Gebetsteppich. Wenn er etwa also einer der drei folgenden Dinge – eine Gebetskette, einen Turban oder einen Gebetsteppich – zurücklässt, was darauf hinweist, dass er (zu seinem Platz) zurückkehren wird, so hat er ein Vorrecht bzw. ein Erst-Anrecht auf diesen Platz.

Moderator: Ohne die Zeitspanne zu berücksichtigen? Er könnte ja bis zur nächsten Nacht was zurücklegen und dann zurückkehren.

Dadaw: Nein, nur wenn er seinen Platz verlässt mit der Absicht wieder zurückzukommen.

Moderator: Darin sind sich die Gelehrten einig?

Dadaw: Ja.

Moderator: Scheich, meistens fragen die Leute darüber, dass jemand eine andere Person beauftragt, einen Platz für sie zu reservieren, sodass wenn sie kommt, ihn leer vorfindet.

Dadaw: Sodass die Person es hinausverzögert?

Moderator: Genau. Die Person legt morgens etwas zurück und kehrt dann kurz vor dem Fastenbrechen zurück. Sodann findet sie ihren Platz leer vor. Oder sie bezahlt andere Menschen, damit diese ihr einen Platz reservieren können, sodass wenn sie zurückkehrt, ihr dieser Platz gehört.

Dadaw: All diese Angelegenheiten sind nicht erforderlich und unerwünscht. Erforderlich ist vielmehr das Erlangen der Belohnung durch Wetteifern und Zuvorkommen. Die richtigere Ansicht bezüglich der ersten Reihe generell ist, dass diejenigen gemeint sind, die zuerst in der Moschee beten, selbst wenn sie nicht in der ersten Reihe gebetet haben.

Moderator: Erstaunlich. Können wir sagen, dass die eben genannten Fälle, weil sie unerwünscht sind, deshalb verboten sind?

Dadaw: Es ist nur verboten, wenn man die Mitmenschen dadurch stört oder das Vorrecht eines anderen auf den Platz verwehrt, denn in „Sahih Muslim“ wird überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:

لِيَلِنِي مِنْكُمْ أُولُو الأَحْلاَمِ وَالنُّهَى ثُمَّ الَّذِينَ يَلُونَهُمْ ثُمَّ الَّذِينَ يَلُونَهُمْ…

„…Lasst diejenigen, die gelassen und umsichtig sind, neben mir sein, dann diejenigen nach ihnen und dann diejenigen nach ihnen.“[3]

Diese Leute haben mehr Anrecht gegenüber den anderen. Wenn also jemand seine Position in der Gemeinschaft oder Moschee nutzt, um die erste Reihe („Rücken des Vorbeters“ bzw. Imam) zu erlangen, so gehört sie ihm nicht.

[1] Weil er schnell etwas erledigen will (Gebetswaschung z.B.).

[2] Sahih Muslim, Kapitel 39, Hadithnr. 2179.

[3] Sahih Muslim, Kapitel 4, Hadithnr. 432.

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