Ehering im Islam erlaubt? | Sh. ‘Abdul-‘Aziz at-Tarifi

Moderator: Bruder Muḥammad fragte über die islamische Beurteilung, wenn man einen Verlobungsring trägt.

Scheich ‘Abdul-‘Aziz b. Marzuq al-Tarifi: Wenn der Verlobte seiner Verlobten einen Ring gibt, so gibt es zwei Fälle:

1. Wenn er dies während der Verlobung ohne Ehevertrag tut, dann ist dies nicht erlaubt, denn die Frau ist kein Maḥram für ihn.

2. Gibt er ihr den Ring zum Zeitpunkt der Verlobung, nachdem ein Ehevertrag wirksam abgeschlossen wurde, dann ist sie seine Ehefrau. Nun ist es ihm erlaubt, ihr zu schenken, was er will.

Ein Einwand, den einige Rechtsgelehrte erwähnen, lautet: „Jemandem einen Ring zu schenken, ist ein Brauch aus der vorislamischen Zeit (jāhilīya)!“ Hierauf antworten wir, dass diese Gewohnheit sich mittlerweile verallgemeinert hat. Sie ist nicht landesspezifisch und hat sich in der islamischen Welt verbreitet. Selbst wenn es sich um einen Brauch der Römer etc. handelt, so haben die Menschen aus Ägypten, Levante (Schām), dem Irak und dem Persischen Golf diesen übernommen und darin ist nicht Verbotenes.

Moderator: Scheich, wie sieht es aus, wenn jemand durch das Tragen des Ringes etwas Bestimmtes glaubt?

Tarifi: Hier gehen wir nach dem Offensichtlichen.[1] Sollte aber jemand durch das Tragen, etwas Bestimmtes glauben, etwa dass dies die Beziehung der Ehepartner seelisch stärkt oder dass wenn er den Ring abnimmt, dies als Scheidung gelte, so entspringt dies der vorislamischen Zeit und dem wird keinerlei Beachtung geschenkt. Der Ring gleicht einem Geschenk – wie eine Uhr, ein Stift oder eine Brille. Nicht mehr und nicht weniger.

[1] Dass man mit dem Tragen eines solchen Ringes zeigt, dass man verheiratet ist.

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