Moderator: Scheich, wenn die Scheidung in einer Sitzung dreimal hintereinander ausgesprochen wird, wird dies dann dreimal gewertet oder nur einmal?
Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw: Zunächst einmal ist dies im Islam verboten (ḥarām).
Moderator: Was ist der Beweis hierfür?
Dadaw: Es handelt sich um eine neu eingeführte Sache (bidʿa) im Rahmen des Scheidungsausspruchs. Die Scheidung des Mannes nach der Sunna wird nur einmal nach jeder Reinigung[1] ausgesprochen, ohne dass er zuvor mit der Ehefrau verkehrte. Die Scheidungsaussprüche zusammenzufassen fällt unter dem Spotten der Zeichen Allahs (siehe 2:231), da Allah die Rangfolge der Scheidung vorgegeben hat.
Moderator: Es ist etwas Verwerfliches (munkar), also? (und damit ḥarām).
Dadaw: Ja. Er sagte: „Geschiedene Frauen – gemeint ist die erste Scheidung – sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen…“ (2:228) Bis Er sagte: „Die Scheidung ist zweimal erlaubt – dies ist die zweite Scheidung. Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)…“ (2:229) Sodann sagte Er: „Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat…“ (2:230)
Mithin hat Er die Reihenfolge getrennt voneinander vorgegeben. Wenn er (der Mann) sich also mehrfach hintereinander von ihr scheiden lässt, sei es zwei-, dreimal oder mehr, indem er etwa sagt: „Du bist hundert- oder tausendmal geschieden“, dann macht er sich über Allahs Zeichen lustig. Wer so etwas macht, ist definitiv ein Sünder. Zu klären bleibt die Frage, ob nun die vollzogenen Scheidungsaussprüche – einer oder drei – bindend für ihn sind oder nicht. Die sprachlichen Hinweise (im Koran) lassen die Auslegung zu, dass dreimal für ihn bindend ist. Der Zweck der Scharia lautet grundsätzlich: Was innerhalb einer Trennung erfolgt, wird auch nur einmal gewertet. Deswegen zählen drei nur als einen Scheidungsausspruch. Vom Propheten ﷺ werden einige Fatwas überliefert, z.B. diejenige für Rukāna, dass er (ﷺ) die Scheidung nur einmal wertete. Auch in den Zeiten von Abū Bakr wurde überliefert…[2]
Moderator: Lassen Sie uns gerade den Hadith über Rukāna (für die Zuschauer) erwähnen:
Von Ibn ʿAbbās wird überliefert, dass er sagte:
طلَّق رُكانةُ بنَ عبدِ يزيدٍ أخو بني المطلبِ امرأتَه ثلاثًا في مجلسٍ واحدٍ، فحزن عليها حزنًا شديدًا قال : فسأله رسولُ اللهِ ﷺ كيف طلَّقتها ؟ قال : فقال : طلَّقتُها ثلاثًا قال : في مجلسٍ واحدٍ ؟ قال : نعم . قال : فإنها تلكَ واحدةٌ فأَرْجعْها إن شئتَ قال : (فراجعَها) وكان ابنُ عباسٍ يَرَى: أنَّما الطلاقُ عند كلِّ طُهرٍ
„Rukāna b. ʿAbd Yazīd, der Bruder von Banī al-Muṭṭalib, schied sich von seiner Ehefrau dreimal hintereinander in einer Sitzung. So war er zutiefst traurig über ihren Zustand (er vermisste sie). Da fragte ihn der Gesandte Allahs ﷺ: ‚Wie hast du dich von ihr geschieden?‘ ‚Dreimal‘, antwortete er. ‚In einer Sitzung?‘ ‚Ja.‘ Er (ﷺ) sagte: ‚Dies zählt nur als eine Scheidung. Du kannst sie widerrufen, wenn du magst.‘ So widerrief er seine Scheidung.
Ibn ʿAbbās pflegte zu sagen: ‚Die Scheidung erfolgt nur nach jeder Reinigung (nach einer Menstruation oder einem Wochenbett).‘“[3]
Die Problematik dieses Hadith ist, dass es stärker überlieferte Versionen gibt, in denen der Teil mit „dreimal“ fehlt.
Dadaw: Selbst wenn – es haben einige vertrauenswürdige Überlieferer den Hadith ergänzt. Daran ist nichts auszusetzen.
Moderator: Imam al-Nawawī sagte:
ـ(وأما) الرواية التي رواها المخالفون أن ركانة طلق ثلاثا فجعلها واحدة (ف)رواية ضعيفة عن قوم مجهولين وإنما الصحيح منها ما قدمناه أنه طلقها البتة
„Die Überlieferung, die die Widersacher überliefern, dass Rukāna dreimal die Scheidung aussprach und er (ﷺ) dies einmal wertete, ist eine schwache Überlieferung von unbekannten Leuten. Vielmehr ist nur richtig, was wir zuvor erwähnten und zwar, dass er sie ein drittes, unwiderrufliches Mal (batta) schied.“[4]
Dadaw: Selbst die dritte, unwiderrufliche Scheidung (batta) bedingt, dass es drei sind. Es gibt keinen Unterschied.
[1] Nach einer Menstruation oder einem Wochenbett; siehe auch das Video „Sh. Muhammad ad-Dadaw – Scheidung während der Periode“.
[2] Der Scheich wollte hier einen Hadith in „Sahih Muslim“ (Kapitel 18, Hadithnr. 1472) nennen, der hängend (muʿallaq) ist. Er existiert in drei Versionen, die sich alle inhaltlich nicht widersprechen. In einer Version sagte Abū al-Sahbāʾ zu Ibn ʿAbbās:
أَتَعْلَمُ أَنَّمَا كَانَتِ الثَّلاَثُ تُجْعَلُ وَاحِدَةً عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ ﷺ وَأَبِي بَكْرٍ وَثَلاَثًا مِنْ إِمَارَةِ عُمَرَ . فَقَالَ ابْنُ عَبَّاسٍ نَعَمْ
„Wusstest du, dass zu Lebzeiten des Propheten ﷺ, Abū Bakrs und drei Jahre lang unter ʿUmars Emirat drei Scheidungen (in einer Sitzung) nur einmal gewertet wurden?“ „Klar“, antwortete er (Ibn ʿAbbās).
[3] Musnad Imam Aḥmad, Hadithnr. 2387; Ibn Taimīya, Maǧmūʿ al-fatāwā, Band 33, Seite 85, Edition: Wizārat asch-Schuʾūn al-Islāmīya wa al-Daʿwa wa al-Irschād al-Suʿudīya, Majmaʿ al-Malik Fahd li-ṭibāʿat al-Muṣḥaf asch-Scharīf; vgl. Sunan Abī Dāwūd, Kapitel 13, Hadithnr. 2196.
[4] Al-Nawawī, Šarḥ ṣaḥīḥ muslim, Band 10, Seite 71, Edition: Dār al-Kitāb al-ʿArabī.