Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw:
Unterschätze niemals den Gottesdienst der Gebetswaschung (wuḍūʾ)! Dieser Gottesdienst ist ein Erkennungsmerkmal unserer Gemeinschaft am Tage der Auferstehung. Der Prophet ﷺ wurde gefragt: „Woran erkennst du deine Gemeinschaft am Tag der Auferstehung?“ Er (ﷺ) antwortete: „Meine Umma wird zum Brunnen (ḥauḍ) mit erleuchteten Gesichtern, Händen und Füßen kommen aufgrund der Spuren der Gebetswaschung. Wer also in der Lage ist, seinen Glanz beizubehalten, der soll dies tun.“[1]
Diese Gebetswaschung löscht deine schlechten Taten aus! Wenn der Gottesdiener seine Hände wäscht, gehen seine Sünden (die er mit seinen Händen beging) weg bis zu seinen Fingernägeln raus. Spült er seine Nase und seinen Mund aus, so verlassen seine schlechten Taten (die er mit Mund und Nase beging) seinen Mund und seine Nase. Wenn er sein Gesicht wäscht, verlassen die Sünden (die er mit dem Auge beging) sein Gesicht bis zu seinen Augen raus. So sagte es der Prophet ﷺ und zwar (verlassen die Sünden den Körper) mit dem Wasser bzw. dem letzten Tropfen des Wassers.[2] Diese Gebetswaschung ist ein Auslöscher der Sünden! Nein, vielmehr stärkt er den īmān. Durch die Gebetswaschung bezeugen dir die Bewohner der Erde und die des Himmels, dass du ein Gläubiger bist. So wurde authentisch Propheten ﷺ überliefert, dass er sagte: „Niemand bewahrt die Gebetswaschung außer ein Gläubiger.“[3] Niemand bewahrt die Gebetswaschung außer ein Gläubiger (muʾmin).
Ohne Zweifel sollten wir daher diesen Gottesdienst sehr lieben. Selbst wenn du dich bereits im Reinheitszustand befindest, so solltest du deine Gebetswaschung erneuern. Wenn du die Gebetswaschung für ein freiwilliges Gebet vorgenommen hast, so ist es kein Problem, wenn du die Gebetswaschung für das Pflicht-Gebet erneuerst. Wisse, dass die Gebetswaschung ihrem Wesen nach deine Sünden ausreinigt und dich um Stufen erhöht.
[1] Sahih al-Buchārī, Kapitel 4, Hadithnr. 136; Sahih Muslim, Kapitel 2, Hadithnr. 246.
[2] Sahih Muslim, Kapitel 2, Hadithnr. 244.
[3] Muwaṭṭaʾ Imam Mālik, Kapitel 2, Hadithnr. 67; Sunan Ibn Mājah, Kapitel 2, Hadithnr. 277 ff.