Moderator: Wird eine Reise per Zeit oder Entfernung festgelegt?
Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw: Der Gesetzgeber (Allah) bestimmte es mal zeitlich und mal per Entfernung. Die Fragestellerin fragte über das Verbot als Frau ohne Maḥram zu reisen. Dies wurde im Islam zeitlich festgelegt. So sagte der Prophet ﷺ:
„Es ist keiner Frau erlaubt, die an Allah und den jüngsten Tag glaubt, länger als ein Tag und eine Nacht ohne Begleitung eines Maḥram zu verreisen.“[1]
Im anderen Hadith heißt es: „(mehr als) drei Tage“[2].
In so einem Fall gilt sicherheitshalber die geringere Zeit, um dem Verbot aus dem Weg zu gehen. Daher gilt ein Tag und eine Nacht als Vorgabe. Wenn die Frau also eine große Entfernung durch die Reise mit dem Flugzeug zurücklegt, dies jedoch innerhalb eines Tages und einer Nacht unternimmt, während sie sich in Sicherheit befindet und kein Maḥram sie begleitet, so hat sie nicht gesündigt. Ist die Reise aber mit einem Transit in einem anderen Land verbunden, weil sie ein anderes Flugzeug nehmen muss, und wartet sie viele Stunden, was mehr als ein Tag und eine Nacht dauert, dann muss ein Maḥram sie begleiten.
Moderator: Damit sie eine sichere Begleitung hat?
Dadaw: Dies gilt nur für verpflichtende Reisen, wie etwa die Hadsch, sodass der Ehemann sie begleitet.
Moderator: Scheich, lassen Sie uns eine kurze Sendepause einlegen und auf diese Angelegenheit dann detaillierter eingehen, inschallah. Geehrte Zuschauer, wir haben eine kurze Pause, bleibt dran! (Sendepause) Scheich, ihr spracht vor der Sendepause über die Reiseentfernung bzw. ob diese zeitlich oder in Längen zu bestimmen ist.
Dadaw: Die zu berücksichtigende Entfernung hängt mit dem Kürzen der Gebete und dem Fastenbrechen im Ramadan zusammen, da man verreist und Allah das Urteil erwähnte:
„Und wenn ihr durch das Land zieht, so ist es keine Sünde für euch, wenn ihr das Gebet verkürzt…“ (4:101)
Er legte weder im Koran noch in der Sunna fest, wie lange und wie viel diese Entfernung zu betragen habe. Die Gelehrten erkannten, dass die geringste Entfernung, die den Gesandten Allahs ﷺ veranlasste, seine Gebete zu verkürzen, 48 Meilen beträgt. Deshalb ließen sie diesen Wert als Mindestentfernung gelten, um als Reisender zu zählen.
Moderator: Scheich, sind hier 48 km gemeint?
Dadaw: Hier gibt es eine Meinungsverschiedenheit, welche Einheit für die Meilen gilt. Das vorherrschende ist, dass es sich um 1.000 Cubit („Arm“) handelt, was dem Kilometer entspricht, also 48 km. Andere Gelehrte sagten, es sind 3.500 Cubit, was ca. eine englische Meile entspräche. Dies wären umgerechnet 86 km. Andere wiederum sagten, es sind Seemeilen gemeint. Dies wären 5.000 Cubit, umgerechnet ca. 2,25 km. Dies ist die Entfernung einer Reise für das Verkürzen der Gebete und das Fastenbrechen.
Hinsichtlich der Reise der Frau ohne Maḥram gilt (aber) eine zeitliche Grenze, da er: „Es ist keiner Frau erlaubt, die an Allah und den jüngsten Tag glaubt, länger als ein Tag und eine Nacht ohne Begleitung eines Maḥram zu verreisen.“ Dadurch legte der Prophet ﷺ fest, dass es eine Zeitangabe ist (ein Tag und eine Nacht, also 24 Stunden). Zwecke sind die Achtung und Schutz der Frau. Diese Zeit gestaltet sich grundsätzlich einfach. Wenn sie nämlich erkrankt, dann ist es unwahrscheinlich, dass sie in Lebensgefahr schwebt oder Hilfe braucht. Dauert die Reise länger, könnte sie eher diesen Gefahren ausgesetzt sein oder mit Männern in Kontakt kommen. Hier muss sie einen Maḥram haben. Er beschützt und unterstützt sie, wenn sie schwach wird. Oder verbietet ihr zu reisen.
Moderator: Und mit dem Flugzeug, Scheich?
Dadaw: Dies gilt, wenn die Reisestrecke innerhalb von 24 Stunden möglich ist. Beispielsweise reist sie von Istanbul nach Paris oder London, dann wird die Reise weniger als ein Tag und eine Nacht andauern und ohne Transit sein. In diesem Fall darf sie somit ohne Maḥram per Flugzeug verreisen, solange sie die entsprechenden Vorkehrungen einhält, und es eine sichere Reise ist und keine Reise, auf der es wild zugeht (gefährlich oder abenteuerlustig).
Moderator: Wenn die Reise also innerhalb des Luftraums 24 Stunden dauert, dann ist dies erlaubt?
Dadaw: Ja. Muss sie aber auf eine Reise in den Transit-Bereich gehen, dort mehrere Stunden warten und dabei könnte es zur Stornierung des Fluges kommen, so muss ein Maḥram sie begleiten.
[1] In leicht unterschiedlichen Wortlauten: Sahih Muslim, Kapitel 15, Hadithnr. 1339; Jāmiʿ al-Tirmiḏī, Kapitel 12, Hadithnr. 1169; Muwaṭṭāʾ Imam Mālik, Kapitel 54, Hadithnr. 1803; siehe auch Sahih al-Buchārī, Kapitel 18, Hadithnr. 1088.
[2] Sahih Muslim, Kapitel 15, Hadithnr. 1340; Sunan Abī Dāwūd, Kapitel 11, Hadithnr. 1726.