Fragesteller: Wenn etwas vom Magen in den Mund hochkommt, muss der Fastende diesen Tag nachholen?
Moderator: Scheich, Bruder Duwairī (aus Marokko) fragt nach dem Urteil, was vom Magen wieder bis zum Mund hochkommt. Manchmal stößt der Mensch etwas auf, weil er zu viel von der Mahlzeit kurz vor Morgendämmerung (saḥūr) einnahm.
Scheich Muhammad al-Hassan al-Dadaw: Ja, er meinte die Magensäure. Erreicht sie seinen Hals und kann er sie ausstoßen, darf er sie nicht herunterschlucken und muss sie ausspeien. Schluckt er sie absichtlich herunter, bricht dies sein Fasten. Erfolgt das Herunterschlucken unbeabsichtigt, z.B. im Schlaf, bleibt das Fasten gültig. Was er (an Magensäure) ausspucken kann, darf er nicht herunterschlucken, da das (absichtliche) Herunterschlucken sein Fasten bricht.